Mit 1.1.2017 sinken die Lohnnebenkosten, die tägliche Geringfügigkeitsgrenze entfällt, die Verzugszinsen in der Sozialversicherung halbieren sich und das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz tritt in Kraft. Bei den Lohnnebenkosten reduziert sich der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds um 0,4% auf 4,1% und ab 2018 um weitere 0,2% auf 3,9%. Mehr dazu