Die Parktafel für Handelsagenten wurde neu aufgelegt und kann direkt bei den Landesgremien angefordert werden. Diese ist auf das jeweilige KFZ des Handelsagenten auszustellen, ist nicht übertragbar und zwei Jahre gültig. Ausnahmebestimmungen, die dem Berufsstand die Ladetätigkeit in den gekennzeichneten Fußgängerzonen erlauben, gibt es beispielsweise in Linz, Wels, Salzburg Stadt und in Wien. Mehr dazu