Quo vadis Austria?
Auf der einen Seite befinden sich internationale Großkonzerne, die mittels Gestaltungs-möglichkeiten Steuern minimieren oder gar vermeiden. Auf der anderen Seite kleine Unternehmen, die auch ab einem Jahresumsatz von 15.000,- Euro eine Registrierkasse anschaffen müssen, sofern die Barumsätze € 7.500,- Euro im Jahr überschreiten. Wieder einmal müssen KMUs herhalten und bürokratische Regelungen über sich ergehen lassen. Die großen Fische werden es sich wohl weiter richten. Auch wir Handelsagenten sind unter bestimmten Umständen von der Registrierkassen-pflicht betroffen. So zählen Provisionszahlungen oder sonstige Aufwandsent-schädigungen wie beispielsweise für Messebetreuung, die wir vom Prinzipal BAR entgegennehmen, zum Barumsatz. Klargestellt wurde, dass durchlaufende Posten, wie beispielsweise das Inkasso im Namen des Prinzipals, nicht zum Barumsatz zählt und daher nicht zu berücksichtigen ist. Das heißt, wenn wir für den Prinzipal bar Entgelt (Kaufpreis) kassieren, so liegt kein Barumsatz vor.
Die Kritik an dieser Regelung bleibt weiterhin laut und es wird sich zeigen, ob der eingeschlagene Weg für die uneinsichtigen, politischen Akteure auch die erwarteten Mehreinnahmen bringt.
Quo vadis? In bessere Zeiten?
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