Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend eine Registrierkasse zu verwenden, wenn der Jahresumsatz je Betrieb 15.000,- Euro und die Barumsätze € 7.500,- Euro im Jahr überschreiten. Durchlaufende Posten, wie zB das Inkasso im Namen des Prinzipals, zählen nicht zum Barumsatz und sind daher nicht zur berücksichtigen. Provisionszahlungen, die Sie vom Prinzipal bar entgegennehmen, sehr wohl. Die Regelung kann daher unter bestimmten Umständen auch Handelsagenten treffen, insbesondere dann, wenn zusätzlich eine Handelstätigkeit erfolgt. Mehr dazu